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V0375-25 ·20. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

IVA-Ausgleich im Sonderregime für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei wird nicht auf die Einkommensgrenze der Einkommensteuer angerechnet

Es wird angefragt, ob der Ausgleich des Sonderregimes für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei im Rahmen der Mehrwertsteuer bei der Bestimmung der Einkommensgrenze für die Methode der objektiven Schätzung im Jahr 2025 berücksichtigt werden muss. Die DGT stellt klar, dass dieser Ausgleich bei dieser Berechnung nicht als Einkommen gewertet wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Steuergutschriften aus dem Sonderregime die Umsatzgrenzen für den Verbleib in der Methode der objektiven Schätzung nicht erhöhen, was die Planung für landwirtschaftliche Betriebe erleichtert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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