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V0370-20 ·18. Februar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einreichung der Steuererklärung Modell 720 nicht verpflichtend, wenn der Gesamtwert der Auslandsvermögen 50.000 € nicht überschreitet

Es wurde angefragt, ob die Informationserklärung über Auslandsvermögen (Modell 720) einzureichen ist, wenn der Wert von Aktien im Laufe des Jahres 50.000 € übersteigt, zum Stichtag 31. Dezember jedoch unter diesem Betrag liegt. Die DGT stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, da die Grenze von 50.000 € zum genannten Stichtag nicht überschritten wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass für die Bemessungsgrundlage der Meldepflicht das Modell 720 der Wert zum Stichtag 31. Dezember ist und nicht der Höchstwert während des Kalenderjahres.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-02-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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