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V0348-23 ·20. Februar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Hypothekenschuld darf nicht vom Veräußerungswert einer Immobilie abgezogen werden

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie die Restschuld ihrer Hypothek vom Verkaufspreis einer Immobilie abziehen darf, um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Die DGT stellt klar, dass die Darlehenssumme keine dem Veräußerungsvorgang inhärenten Kosten darstellt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ausschließlich auf dem Verkaufspreis basiert und die Tilgung von Finanzierungslasten keine steuerlich abzugsfähige Ausgabe im Rahmen der Übertragung darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-02-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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