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V0347-24 ·12. März 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerlicher Wohnsitz bestimmt sich nach Aufenthalt oder wirtschaftlichen Interessen, nicht nach dem Ehegatten

Eine mit einer in Frankreich ansässigen Person verheiratete Person fragt an, ob sie in Spanien steuerpflichtig sein kann und ob die Steuererklärung gemeinsam oder einzeln erfolgen muss. Die DGT stellt klar, dass der Wohnsitz von den eigenen Kriterien des Aufenthalts oder der wirtschaftlichen Interessen abhängt und eine gemeinsame Veranlagung mit einer Person, die nicht Steuerpflichtiger der Einkommensteuer (IRPF) ist, nicht möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht die individuelle Natur der steuerlichen Ansässigkeit, die unabhängig vom Familienstand oder dem Wohnsitz des Ehepartners nach objektiven Kriterien bestimmt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-03-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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