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V0341-21 ·24. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Rückkehr zur objektiven Schätzung im Jahr 2021 nach Verzicht im Jahr 2019 möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er nach dem Verzicht auf die Methode der objektiven Schätzung im Jahr 2019 im Jahr 2021 wieder die Methode der direkten Schätzung anwenden könne. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da die Bestimmungen des RDL 35/2020 keine Verzichtserklärungen berücksichtigen, die vor 2020 abgegeben wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Flexibilität bei der Wahl der Besteuerungsmethode ein, da die Sonderregelungen des RDL 35/2020 keine rückwirkende Korrektur für bereits vor 2020 getroffene Entscheidungen ermöglichen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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