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V0332-19 ·15. Februar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes nach Art. 93 LIRPF bei Entsendung nach Spanien durch Arbeitsvertrag oder Geschäftsführerstatus

Ein britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Israel erkundigt sich, ob er das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, wenn er von einer spanischen Gesellschaft eingestellt wird. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind: Er darf in den letzten zehn Jahren keinen Wohnsitz in Spanien gehabt haben, die Entsendung muss auf dem Arbeitsvertrag beruhen und es dürfen keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Voraussetzungen für die Anwendung des begünstigten Steuerregimes für entsandte Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf die Art des Arbeitsverhältnisses und die Vermeidung von Betriebsstättenproblematiken.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-02-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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