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V0330-24 ·7. März 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Veräußerungsgewinn bei Schenkung mortis causa mit sofortiger Übertragung unter Vorbehalt einer Bedingung

Die Anfragende möchte wissen, ob die Schenkung von Geschäftsanteilen mortis causa mit sofortiger Übertragung gemäß Art. 33 Abs. 3 lit. b LIRPF von der Veräußerungsgewinnsteuer befreit ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für erbrechtliche Übertragungen greift, wenn die sofortige Übertragung unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung steht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Behandlung von Schenkungen, die zwar sofort vollzogen werden, aber rechtlich an Bedingungen geknüpft sind, was die Anwendung der Erbschaftsteuerbefreiung auf die Einkommensteuer ermöglicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-03-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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