Zum Inhalt springen
V0326-21 ·23. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebszweigs kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen und ist nicht mehr USt-pflichtig

Ein Landwirt erkundigt sich, ob die Einbringung seines Betriebes in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL) unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen kann, ob dies ein wirtschaftlich begründeter Grund ist und wie die steuerliche Behandlung hinsichtlich der Umsatzsteuer, der Grunderwerbsteuer (ITP/AJD) und der Einkommensteuer (IRPF) erfolgt. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion die Voraussetzungen für das Sonderregime der Körperschaftsteuer erfüllt und nicht der Umsatzsteuer unterliegt, sofern die Existenz einer eigenständigen wirtschaftlichen Einheit nachgewiesen wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe bei der Umstrukturierung in Gesellschaftsformen, indem sie die Anwendung steuerlicher Sonderregime und die Befreiung von der Umsatzsteuer bei Nachweis einer autonomen wirtschaftlichen Einheit bestätigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt