Zum Inhalt springen
V0325-14 ·11. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mehrwertsteuerrückerstattung für nicht ansässige Touristen nur über das allgemeine oder spezielle Reisendenverfahren möglich

Ein niederländisches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien erkundigte sich, ob es Dienstleistungen zur Rückerstattung der von nicht ansässigen Touristen gezahlten Mehrwertsteuer erbringen darf. Die DGT stellt klar, dass die Rückerstattung ausschließlich über das allgemeine Verfahren oder das spezielle Verfahren über autorisierte Kooperationsunternehmen erfolgen darf.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Rückerstattungsdienstleistungen anbieten wollen, müssen die strengen gesetzlichen Verfahren und die Zusammenarbeit mit autorisierten Stellen beachten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt