Zum Inhalt springen
V0298-18 ·7. Februar 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine allgemeine Meldepflicht bei Schließung von Auslandskonten

Die Anfragende erkundigt sich nach den erforderlichen Schritten, um der AEAT die Eröffnung und spätere Schließung eines Bankkontos im Vereinigten Königreich zu melden. Die DGT stellt klar, dass keine allgemeine Pflicht zur Meldung der Kontoschließung besteht.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Meldepflicht für Auslandskonten primär die Eröffnung und den Bestand betrifft, jedoch keine explizite Pflicht zur Meldung der Schließung besteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt