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V0289-14 ·5. Februar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Teilliche Spaltung ohne Sonderregime bei fehlenden getrennten Geschäftsbereichen

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine teilweise Spaltung unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen könne und ob die Gründe hierfür wirtschaftlicher Natur seien. Die DGT stellt fest, dass eine teilweise Spaltung nicht qualifiziert, da keine autonomen Geschäftsbereiche existieren, räumt jedoch ein, dass eine proportionale Gesamtspaltung unter das Sonderregime fallen könnte.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung des steuerlichen Sonderregimes bei Teilspaltungen ein, sofern keine echte organisatorische Trennung der Geschäftsbereiche vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-02-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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