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V0275-17 ·2. Februar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Anrechnung der internationalen Doppelbesteuerung auf EU-Steuerabzüge möglich

Eine Abgeordnete des Europäischen Parlaments erkundigt sich nach Möglichkeiten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den EU-Steuerabzug von 22 % auf ihre parlamentarische Zuwendung. Die DGT stellt klar, dass es sich bei diesen Beträgen um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt und die EU-Steuer eine identische oder analoge Natur zur Einkommensteuer (IRPF) aufweist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass EU-Steuerabzüge auf parlamentarische Bezüge steuerlich wie nationale Einkünfte aus Arbeit behandelt werden, was den Anspruch auf die Anrechnung ausländischer Steuern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung untermauert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-02-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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