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V0267-25 ·13. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne aus dem Verkauf von ETCs gelten als Einkünfte aus beweglichem Kapital unterliegen dem Quellensteuerabzug

Eine Anfragende erkundigt sich, ob Gewinne aus dem Verkauf von Exchange Traded Commodities (ETC) der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass es sich bei diesen um Schuldtitel handelt. Die daraus resultierenden Veräußerungsgewinne sind somit als Einkünfte aus beweglichem Kapital einzustufen und unterliegen dem Quellensteuerabzug.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Anleger von ETCs müssen beachten, dass Gewinne aus deren Veräußerung steuerlich als Einkünfte aus beweglichem Kapital behandelt werden, was die Pflicht zum Quellensteuerabzug nach sich zieht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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