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V0263-22 ·14. Februar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gerichtliche Entschädigung gilt als Veräußerungsgewinn; Abzug von Anwalts- und Gutachterkosten nicht möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob Kosten für Anwälte, Sachverständige und Prozessbevollmächtigte von einer erhaltenen gerichtlichen Entschädigung abgezogen werden können. Die DGT entschied, dass die Entschädigung einen Veräußerungsgewinn darstellt und diese Kosten nicht abzugsfähig sind, da sie als Konsumausgaben gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Steuerpflichtige können Rechtsverfolgungskosten im Rahmen der Veräußerungsgewinne nicht steuerlich geltend machen, was die effektive Steuerlast auf Entschädigungen erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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