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V0261-25 ·6. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Wohnraum mit Hotelleistungen unterliegt der MwSt. und behält den Vorsteuerabzug

Ein Immobilienentwickler fragt an, ob die Zweckänderung seiner Wohnungen (von Verkauf zu touristischer Vermietung mit Hotelleistungen) den Abzug der gezahlten Umsatzsteuer beeinflusst. Die DGT antwortet, dass diese Vermietungen der Umsatzsteuer unterliegen und das Recht auf Vorsteuerabzug bestehen bleibt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Umstellung auf touristische Vermietungen mit Zusatzleistungen die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuer nicht beeinträchtigt, sofern die Leistungen der Hotelbranche zugeordnet werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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