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V0252-17 ·1. Februar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen und wirtschaftlicher Gründe möglich

Eine natürliche Person erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Sonderregimes für Sacheinlagen im Rahmen einer Umstrukturierung ihrer Beteiligung an einer Holdinggesellschaft. Die DGT stellt klar, dass dies zulässig ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den ununterbrochenen Besitz und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erfüllt sind, vorausgesetzt, die Transaktion verfolgt wirtschaftliche Gründe und dient nicht allein der Erlangung eines Steuervorteils.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Sonderregelungen bei Umstrukturierungen, sofern die wirtschaftliche Substanz gegenüber der rein steuerlichen Gestaltung überwiegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-02-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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