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V0251-17 ·31. Januar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 87 LIS möglich

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Anteile an einer Einheit A in eine Gesellschaft B die Voraussetzungen für das Sonderregime für Sacheinlagen erfüllt. Die DGT stellt fest, dass die Anforderungen erfüllt sind, sofern die übernehmende Gesellschaft ansässig ist, der Einbringende eine Beteiligung von mehr als 5 % hält und die eingebrachte Einheit keine Vermögensverwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Bedingungen für die steuerneutrale Behandlung von Sacheinlagen im Rahmen von Umstrukturierungen und betont die Notwendigkeit der Residenz der Empfängergesellschaft sowie der Einhaltung von Beteiligungsschwellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-01-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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