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V0250-22 ·14. Februar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Einkommenszurechnung für den Besitz eines ländlichen Grundstücks mit Gebäuden im IRNR

Eine in Deutschland steueransässige Person besitzt ein ländliches Grundstück in Spanien und fragt, ob hierfür Einkünfte zuzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass bei ländlichen Immobilien der steuerbare Tatbestand der Einkommenszurechnung im Rahmen der IRNR nicht vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Regelung der Einkommenszurechnung für nicht städtische Immobilien im Rahmen der Nichtansässigensteuer (IRNR) nicht anwendbar ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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