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V0214-21 ·10. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzugssatz über 15 % für die Versteuerung von Überstunden-Nachzahlungen zulässig

Eine Gemeinde erkundigt sich, ob ihre Beschäftigten statt des für Nachzahlungen vorgesehenen Satzes von 15 % einen Abzugssatz von 37 % auf die Überstundenvergütung des Vorjahres beantragen können. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung höherer Steuersätze in diesem Fall nicht möglich ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei der Versteuerung von Nachzahlungen (Atrasos) die spezifischen Sätze für Nachzahlungen gelten und keine nachträgliche Anpassung auf höhere Regelsätze durch den Arbeitnehmer möglich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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