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V0199-22 ·8. Februar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen eines Gesellschafters für Leistungen außerhalb der Organstellung gelten als Arbeitslohn

Es wird geklärt, wie Leistungen eines Gesellschafters und Geschäftsführers einer landwirtschaftlichen Gesellschaft zu versteuern sind, der als Selbstständiger registriert ist. Die DGT stellt fest, dass die Vergütungen für die Organstellung als Arbeitslohn gelten und auch die zusätzlichen Leistungen als solcher einzustufen sind, da sie die Voraussetzungen für eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass zusätzliche Leistungen eines Gesellschafters/Geschäftsführers, die nicht die Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit erfüllen, steuerlich als Arbeitslohn und nicht als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-02-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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