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V0189-22 ·7. Februar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Britische Unternehmer können Vorsteuererstattung nach Art. 119 bis beantragen, sofern sie bei Weiterverkäufen nicht als Steuerpflichtige gelten

Ein britisches Unternehmen mit einer Niederlassung in Spanien, das keine Umsätze tätigt, erkundigt sich nach der Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer sowie der Art der für den Vertreter erforderlichen Sicherheit. Die DGT stellt klar, dass im Falle der Gegenseitigkeit auch bei Weiterverkäufen ein Anspruch auf Erstattung besteht, sofern kein Steuerpflichtiger vorliegt, und definiert die Sicherheit als Garantie für die Begleichung der Steuerschuld.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Erstattungsfähigkeit der Vorsteuer für nicht steuerpflichtige Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich unter Wahrung der Gegenseitigkeit, selbst wenn Weiterverkäufe stattfinden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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