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V0173-23 ·7. Februar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anschaffungswert von Aktien muss durch tatsächlich gezahlten Betrag nachgewiesen werden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Ermittlung des Anschaffungswerts von Aktien, nachdem die Kosteninformationen aufgrund eines Transfers zwischen Intermediären verloren gegangen sind. Die DGT stellt klar, dass der Anschaffungswert dem tatsächlich gezahlten Betrag entspricht und dieser vom Steuerpflichtigen nachgewiesen werden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung unterstreicht die Beweislast des Steuerpflichtigen beim Nachweis der Anschaffungskosten für Wertpapiere zur korrekten Ermittlung des Veräußerungsgewinns.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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