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V0165-18 ·29. Januar 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Vermögensverlust allein durch die Aussetzung der Aktiennotierung feststellbar

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Vermögensverlust geltend machen kann, der aus dem Besitz von Anteilen an einer liquidierten Gesellschaft sowie an einer Gesellschaft mit ausgesetzter Notierung resultiert. Die DGT stellt klar, dass die Aussetzung der Notierung nicht automatisch einen Verlust begründet; erforderlich sind die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Unfähigkeit, Aktien zu handeln, aufgrund einer ausgesetzten Notierung noch keinen steuerlich relevanten Vermögensverlust darstellt. Ein Verlust kann erst im Zuge der tatsächlichen Liquidation der Gesellschaft realisiert werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-01-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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