Zum Inhalt springen
V0159-24 ·19. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne aus der Auflösung einer Gesellschaft ohne Immobilienvermögen können nur im Wohnsitzstaat des Gesellschafters besteuert werden

Ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob Einkünfte aus der Auflösung und Liquidation einer spanischen Gesellschaft als Veräußerungsgewinne einzustufen sind und wo diese zu versteuern sind. Die DGT stellt fest, dass es sich um Veräußerungsgewinne handelt, und da das Vermögen keine Immobilien umfasst, hat Spanien keine Besteuerungsbefugnis.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei der Liquidation von Gesellschaften ohne Immobilienanteil das Besteuerungsrecht für die Gewinne gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen ausschließlich dem Wohnsitzstaat des Gesellschafters zusteht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt