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V0153-22 ·1. Februar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lizenzgebühren für Designs oder Modelle in Italien mit 8 % begrenzt steuerpflichtig

Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich nach dem in Italien anzuwendenden Quellensteuerabzug auf Lizenzgebühren für Designs oder Modelle. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass diese Gebühren gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Italien in Italien mit einem Höchstsatz von 8 % besteuert werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Lizenzgebühren für Designs oder Modelle aus Italien beziehen, müssen den Quellensteuerabzug gemäß dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-02-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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