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V0131-24 ·16. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sponsoring-Einnahmen eines minderjährigen Sportlers unterliegen ggf. der MwSt. und Einkommensteuer bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Es wird geprüft, ob ein Minderjähriger, der im Rahmen von Karting-Turnieren Sponsoring-Entschädigungen erhält, der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer unterliegt. Die DGT stellt fest, dass die Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen und die Einnahmen als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit in der Einkommensteuer zu erfassen sind, sofern eine Organisation von Mitteln zur Marktintervention vorliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung als wirtschaftliche Tätigkeit führt zur Steuerpflicht für Minderjährige im Bereich des Sponsoring, sofern die Voraussetzungen für eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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