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V0119-14 ·21. Januar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Angabe des Sitzes von Investmentgesellschaften im Formular 720 verpflichtend

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Anschrift ausländischer Gesellschaften und Investmentfonds im Formular 720 anzugeben ist und wann die jährliche Einreichung in den Folgejahren verpflichtend wird. Die DGT stellt klar, dass die Angabe des Sitzes für Unternehmen und Fonds obligatorisch ist, und erläutert die Bedingungen für die jährliche Meldung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Steuerpflichtigen müssen sicherstellen, dass bei der Meldung von Auslandsvermögen im Formular 720 die korrekten Sitzdaten der beteiligten Investmentgesellschaften oder Fonds hinterlegt werden, um formale Fehler und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-01-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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