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V0117-17 ·23. Januar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Incentivierungspläne unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung für Abfindungen

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob im Rahmen eines Incentivierungsplans angesammelte Vergütungen, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, der Beschränkung für Aufwendungen aus dem Ausscheiden von Arbeitnehmern gemäß Art. 15 i) LIS unterliegen. Die DGT entschied, dass diese Grenze nicht anwendbar ist, da die Beträge nicht aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultieren, sondern während der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses angesammelt wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass kumulierte Vergütungen aus Anreizsystemen steuerlich nicht als Abfindungen behandelt werden, wodurch die Abzugsbeschränkung für Beendigungsaufwendungen um diese Beträge nicht greift.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-01-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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