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V0109-21 ·28. Januar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gemischte Büromietverträge mit Zusatzleistungen unterliegen keinem IRPF-Quellensteuerabzug

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob bei der Zahlung einer Büromiete, die Reinigungs-, Strom- und Sekretariatsleistungen umfasst, IRPF-Quellensteuer einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der Natur des gemischten Vertrags aus Vermietung und Dienstleistungen kein Quellensteuerabzug zulässig ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei gemischten Verträgen, die sowohl die Überlassung von Immobilien als auch Dienstleistungen beinhalten, keine IRPF-Quellensteuer auf den Gesamtbetrag einbehalten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-01-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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