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V0102-16 ·15. Januar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung einer Immobilienvermietung kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen und der Umsatzsteuer unterliegen

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer Immobilienvermietungstätigkeit in eine neue Gesellschaft eine besondere Sacheinlage darstellt, ob die Gründe dafür zulässig sind und wie die steuerliche Behandlung hinsichtlich der Umsatzsteuer, der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) und der Grunderwerbsteuer auf Vermögensübertragungen (IIVTNU) aussieht. Die DGT stellt klar, dass die Tätigkeit, sofern sie eine eigenständige wirtschaftliche Einheit bildet, die Voraussetzungen für das Sonderregime der Körperschaftsteuer erfüllen und von der Umsatzsteuer befreit sein kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet Rechtssicherheit für die Umstrukturierung von Immobilienvermietungsgeschäften durch die Einbringung in Gesellschaften, sofern diese als eigenständige wirtschaftliche Einheiten qualifiziert werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-01-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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