Zum Inhalt springen
V0093-16 ·14. Januar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Nichtansässige unterliegen der Vermögensteuer, wenn Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften zu mindestens 50 % aus Immobilien in Spanien bestehen

Ein Nichtansässiger fragt an, ob er für Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft, die eine spanische Tochtergesellschaft mit einer Immobilie hält, Vermögensteuer entrichten muss. Die DGT stellt klar, dass der Nichtansässige der Steuerpflicht durch Realobligation unterliegt, sofern die Vermögenswerte der Gesellschaft zu mindestens 50 % aus Immobilien in Spanien bestehen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Steuerpflicht von Nichtansässigen bei ausländischen Beteiligungen und stellt sicher, dass Immobilienvermögen in Spanien über die Realobligation erfasst werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-01-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt