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V0080-26 ·20. Januar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

SII-Steuerzahler unterliegen nicht der Verordnung RD 1007/2023 für Fakturierungssysteme

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob seine intern entwickelte Fakturierungssoftware die Anforderungen der Verordnung RD 1007/2023 erfüllen muss, da seine Unternehmensgruppe dem System der sofortigen Informationsübermittlung (SII) angehört. Die DGT stellt klar, dass die Verordnung über Fakturierungssysteme nicht für diejenigen gilt, die ihre Registerbücher bereits durch die sofortige Übermittlung von Informationen führen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die bereits am SII-Verfahren teilnehmen, sind von den spezifischen technischen Anforderungen der Verordnung RD 1007/2023 für Fakturierungssysteme befreit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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