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V0079-22 ·19. Januar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Imputation von Immobilienerträgen auch bei Unnutzbarkeit während des Ausnahmezustands

Der Anfragende erkundigt sich, ob der Zeitraum des COVID-19-Ausnahmezustands von der Imputation der Immobilienerträge ausgeschlossen werden kann und wie Kosten für Renovierungen sowie Elektrogeräte zu behandeln sind. Die DGT stellt klar, dass die Imputation der Erträge von der Verfügbarkeit der Immobilie abhängt und nicht von deren tatsächlicher Nutzung. Zudem wird zwischen abzugsfähigen Reparaturkosten und abschreibungsfähigen Verbesserungen unterschieden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die bloße Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund staatlicher Maßnahmen die steuerpflichtige Imputation nicht aufhebt, solange die Immobilie theoretisch verfügbar bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-01-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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