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V0037-23 ·16. Januar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bei Nichtansässigkeit in Spanien

Ein in den Niederlanden ansässiger Steuerpflichtiger fragt an, ob er in Spanien eine Einkommensteuererklärung (IRPF) abgeben muss, nachdem er sich aufgrund einer niederländischen Zweigstelle im System für Selbstständige registriert hat. Die DGT stellt klar, dass aufgrund der fehlenden steuerlichen Ansässigkeit in Spanien keine Steuerpflicht für die Einkommensteuer besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die bloße Registrierung in einem spanischen Sozialversicherungssystem (Autónomos) ohne steuerliche Ansässigkeit nicht automatisch zur Einkommensteuerpflicht führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-01-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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