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V0026-15 ·9. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei Auslandsarbeit setzt Erbringung der Leistung für nicht ansässige Einheit oder Betriebsstätte voraus

Ein nach Algerien entsandter Arbeitnehmer erkundigt sich nach der Anwendung der Befreiung für Auslandsarbeit sowie dem Abzug zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die DGT erläutert, dass die steuerliche Ansässigkeit die weltweite Besteuerung bestimmt, und präzisiert die Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiung und des Abzugs.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Auslandsarbeit die Dienstleistung zwingend für eine nicht in Spanien ansässige Einheit oder eine Betriebsstätte erbracht werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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