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V0017-25 ·7. Januar 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Quellensteuer auf Beteiligungsverträge: Bemessungsgrundlage ist der monatliche positive Ertrag abzüglich vorangegangener Verluste

Eine Anfrage klärte, ob die Bemessungsgrundlage für die Quellensteuer bei einem Beteiligungsvertrag der monatliche positive Ertrag oder das Nettoergebnis nach Verrechnung früherer Verluste sein muss. Die DGT stellt klar, dass die Quellensteuer auf die positiven Erträge des Monats anzuwenden ist, vermindert um die negativen Ergebnisse aus vorangegangenen Monaten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnung der Quellensteuerbasis bei Beteiligungsverträgen und ermöglicht die Verrechnung von Verlusten aus Vorperioden mit aktuellen positiven Erträgen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-01-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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