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V0016-22 ·4. Januar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Veräußerungsgewinn bei Übertragungen durch vorzeitige Erbverträge

Die Anfragende möchte wissen, ob die Übertragung eines Grundstücks an ihren Sohn mittels eines Erbvertrages mit sofortiger Wirkung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt klar, dass diese Übertragungen als erbrechtliche Zuwendungen infolge des Todes gelten und daher nicht als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Übertragungen im Rahmen von Erbverträgen, die bereits zu Lebzeiten wirken, steuerlich als Erbschafts- bzw. Schenkungsvorgänge (lucrativa por causa de muerte) und nicht als steuerpflichtige Veräußerungsgewinne behandelt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-01-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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