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V0016-17 ·3. Januar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gütergemeinschaften behalten das System der Einkommenszurechnung und unterliegen nicht der Körperschaftsteuer

Es wurde angefragt, ob eine Gütergemeinschaft, die ein Restaurant betreibt, der Körperschaftsteuer unterliegen muss oder das System der Einkommenszurechnung beibehalten sollte. Die DGT stellt klar, dass Gütergemeinschaften weiterhin nach dem Prinzip der Einkommenszurechnung besteuert werden und nicht in den Bereich der Körperschaftsteuer fallen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Kontinuität für Gütergemeinschaften, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, und stellt klar, dass die bloße Ausübung einer kommerziellen Tätigkeit nicht automatisch zum Wechsel in die Körperschaftsteuer führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-01-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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