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V0014-20 ·9. Januar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Besteuerung von Mitarbeitern spanischer Konsulate im Ausland hängt von Vorresidenz und Staatsangehörigkeit ab

Ein Mitarbeiter des Generalkonsulats von Spanien in Moskau erkundigt sich nach seiner IRPF-Steuerpflicht in Spanien. Die DGT stellt fest, dass er gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland und dem LIRPF nicht steuerpflichtig ist, sofern sein Wohnsitz bereits vor der Einstellung im Ausland lag.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Personal in diplomatischen Vertretungen und betont die Bedeutung des Wohnsitzes zum Zeitpunkt des Dienstantritts.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-01-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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