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V0003-25 ·2. Januar 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die Gründung eines Ausgleichsausschusses stellt keine Vermögensübertragung dar und unterliegt grundsätzlich weder gesellschaftlichen Vorgängen noch der Stempelsteuer

Es wird angefragt, ob die Gründung eines städtebaulichen Ausgleichsausschusses der Transfersteuer und Stempelsteuer (ITPAJD) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass keine Vermögensübertragungen vorliegen und dass, sofern der Ausschuss gewinnorientierte Zwecke verfolgt, der Vorgang unter der Modalität der gesellschaftlichen Vorgänge steuerbefreit wäre.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-01-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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