Das Gesetz ändert das galicische Gesundheitsgesetz 8/2008, um umfassende Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen Gewalt im Gesundheitssystem zu integrieren. Es werden Verpflichtungen für Verbraucher und Nutzer festgelegt, Gesundheitsdienste unter Einhaltung von Präventionsmaßnahmen aufzusuchen, gemäß Art. 13.2 des Statuts von Galicien (Organisches Gesetz 1/1981). Ziel der Änderung ist die Stärkung des Schutzes in Kontexten mit Gewaltrisiko.
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Verbraucher und Nutzer von Gesundheitsdiensten in Galicien müssen die neuen Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt kennen und anwenden (Art. 13.2). Die Gesundheitsbehörden müssen diese Maßnahmen in ihren Diensten implementieren, insbesondere in der primären Gesundheitsversorgung. Das Risiko einer Gewaltexposition wird durch die Verpflichtung zum Zugang zu Diensten mit Präventionsprotokollen verringert. Es gibt keine Änderungen am Sanktionsregime oder am Gesundheitspersonal.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Implementar medidas de prevención contra la violencia en centros de salud | art. 4 | 6 meses |
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