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BOE-A-2026-9349 ·29. April 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Öffentliche Stellen: 30 Tage Frist zur Anpassung der Förderrichtlinien für das historische Kulturerbe

Die Verordnung VAU/403/2026 hebt die Verordnung FOM/1932/2014 auf und ändert Art. 20 der Verordnung TMA/178/2022, um neue Förderrichtlinien für Maßnahmen an Immobilien des spanischen historischen Kulturerbes festzulegen. Die Änderung betrifft öffentliche Stellen, die diese Fördermittel verwalten, und verpflichtet sie, ihre Verfahren gemäß der neuen Regelung zu aktualisieren (Art. 1).

In 3 Punkten

  1. Aufhebung der Verordnung FOM/1932/2014 (art. 1)
  2. Änderung von Art. 20 der Verordnung TMA/178/2022 (art. 1)
  3. 30-Tage-Frist zur Anpassung der Förderrichtlinien (art. 1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Öffentliche Stellen, die Fördermittel für Kulturgüter verwalten, müssen ihre Förderrichtlinien innerhalb von 30 Tagen aktualisieren. Diese Frist gilt für alle Stellen, die den Ministerien für Verkehr oder Wohnungsbau unterstehen oder mit ihnen verbunden sind (Art. 1). Durch die Aufhebung der alten Verordnung FOM/1932/2014 erfolgt eine Umstrukturierung der Bewertungs- und Zugangskriterien. Für Privatpersonen oder Unternehmen ergeben sich keine Änderungen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar bases de concesión de ayudas en bienes patrimoniales según la nueva orden art. 1 30 días desde la entrada en vigor

Zeitlinie

2026-04-29pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-09vigorInkrafttreten (disposicion final primera)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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