Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-9347 ·29. April 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sicherheitsunternehmen: Drei Monate Frist zur Anwendung der Gehaltstabellen von 2021 gemäß TS-Urteil

Die Resolution vom 20. April 2026 veröffentlicht das Urteil des TS vom 18. Dezember 2025, welches die Gehaltstabellen von 2021 des Tarifvertrags von Alcor Seguridad, SL. für nichtig erklärt. Es wird festgelegt, dass Sicherheitsunternehmen die neuen, aus der Revision resultierenden Gehaltstabellen gemäß Art. 166.3 des Gesetzes 36/2011 übernehmen müssen. Die Frist für deren Anwendung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 2).

In 2 Punkten

  1. Sicherheitsunternehmen müssen die neuen Gehaltstabellen von 2021 gemäß dem TS-Urteil anwenden (art. 2)
  2. Die Frist für die Anwendung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten (art. 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de seguridad privada
  • Con independencia del tamaño

art. 166.3

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 166.3

Gilt für dieses Profil

  • Empresas de seguridad privada con más de 10 trabajadores

art. 166.3

Wie es Betroffene betrifft

Für private Sicherheitsunternehmen ergibt sich die Verpflichtung, die Gehaltstabellen von 2021 gemäß dem TS-Urteil zu aktualisieren, welches die zuvor 2018 veröffentlichte Fassung für nichtig erklärt hat. Es besteht ein Compliance-Risiko, falls die Anpassung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Unternehmen müssen ihre Verträge und Gehaltszahlungen überprüfen, um Kündigungen oder Forderungen aufgrund zu geringer Vergütung zu vermeiden (Art. 166.3, Art. 2).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las nuevas tablas salariales del 2021 según sentencia del TS art. 2 3 meses desde entrada en vigor
Revisar contratos de trabajo para ajustar salarios a las nuevas tablas art. 166.3 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-04-29pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-05vigorInkrafttreten (disposicion final)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt