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BOE-A-2026-9179 ·27. April 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Förderrecht

Antragsteller des Programms „Tardes con Plan“ müssen Anträge bis zum 31. Dezember 2026 einreichen

Die Verordnung SND/384/2026 ändert die Abschnitte 8 und 13.2 der Verordnung SND/716/2025, um eine Frist für die Einreichung von Anträgen zur Teilnahme am Programm „Tardes con Plan“ festzulegen (Art. 8 und 13.2). Die Änderung setzt eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 fest, welche die zuvor nicht näher bezeichnete Frist ersetzt. Das Programm wird durch den ESF+ mitfinanziert und dient der Bekämpfung von Armut sowie der sozialen Inklusion (Art. 1).

In 2 Punkten

  1. Endfrist für die Einreichung von Anträgen: 31. Dezember 2026 (art. 8)
  2. Die Abschnitte 8 und 13.2 der Verordnung SND/716/2025 werden geändert, um die Endfrist festzulegen (art. 8, 13.2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Organizaciones con actividad en centros educativos o servicios sociales
  • Involucradas en programas de inclusión social

art. 8

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Wie es Betroffene betrifft

Bildungseinrichtungen, Verbände und Familien, die eine Teilnahme am Programm „Tardes con Plan“ beantragen, müssen ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2026 einreichen (Art. 8 und 13.2). Die endgültige Frist erfordert ein frühzeitiges Handeln, um Ablehnungen aufgrund versäumter Einreichung zu vermeiden. Die Regionalverwaltungen müssen ihre Bewertungszeitpläne überprüfen, um die Auswahlverfahren anzupassen. Das Programm wird durch den ESF+ mitfinanziert und konzentriert sich auf Minderjährige in Armutssituationen (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar solicitud de participación en «Tardes con Plan» antes del 31 de diciembre de 2026 art. 8 31-12-2026
Verificar cumplimiento del plazo en el proceso de selección art. 13.2 31-12-2026

Zeitlinie

2026-04-27pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-27vigorInkrafttreten (orden snd/384/2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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