Die Verordnung SND/384/2026 ändert die Abschnitte 8 und 13.2 der Verordnung SND/716/2025, um eine Frist für die Einreichung von Anträgen zur Teilnahme am Programm „Tardes con Plan“ festzulegen (Art. 8 und 13.2). Die Änderung setzt eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 fest, welche die zuvor nicht näher bezeichnete Frist ersetzt. Das Programm wird durch den ESF+ mitfinanziert und dient der Bekämpfung von Armut sowie der sozialen Inklusion (Art. 1).
Gilt für dieses Profil
art. 8
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Bildungseinrichtungen, Verbände und Familien, die eine Teilnahme am Programm „Tardes con Plan“ beantragen, müssen ihre Anträge bis zum 31. Dezember 2026 einreichen (Art. 8 und 13.2). Die endgültige Frist erfordert ein frühzeitiges Handeln, um Ablehnungen aufgrund versäumter Einreichung zu vermeiden. Die Regionalverwaltungen müssen ihre Bewertungszeitpläne überprüfen, um die Auswahlverfahren anzupassen. Das Programm wird durch den ESF+ mitfinanziert und konzentriert sich auf Minderjährige in Armutssituationen (Art. 1).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de participación en «Tardes con Plan» antes del 31 de diciembre de 2026 | art. 8 | 31-12-2026 |
| Verificar cumplimiento del plazo en el proceso de selección | art. 13.2 | 31-12-2026 |
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