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BOE-A-2026-9047 ·25. April 2026 ·Ley critical
Verwaltungsrecht

Aufhebung des Ehrenamts in Navarra durch das Foralgesetz 5/2026 mit Wirkung zum 25.04.2026

Das Foralgesetz 5/2026 vom 23. März hebt das Foralgesetz 2/1998 über das Ehrenamt in Navarra auf. Diese Änderung bedeutet die Abschaffung des bisherigen Rechtsrahmens, der das Ehrenamt in der Autonomen Gemeinschaft regelte. Die Aufhebung erfolgt gemäß dem Organischen Gesetz 13/1982 und wurde am 7. April 2026 im BON veröffentlicht (Art. 1).

In 2 Punkten

  1. Das Foralgesetz 2/1998 wird durch das Foralgesetz 5/2026 aufgehoben (art. 1)
  2. Aufhebung gemäß dem Organischen Gesetz 13/1982 (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con voluntariado en su estructura organizativa

Gilt für dieses Profil

  • Autónomos que desarrollen actividades voluntarias

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con voluntariado en su estructura organizativa

Wie es Betroffene betrifft

Kommunale Gebietskörperschaften, Organisationen und Privatpersonen, die auf dem bisherigen Rechtsrahmen für das Ehrenamt in Navarra basierten, verlieren ihre Rechtsgrundlage. Freiwilligenverbände müssen ihre rechtliche Struktur neu bewerten und gegebenenfalls ihre Aktivitäten neu organisieren. Eine Übergangsfrist wird im Text nicht spezifiziert (Art. 1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y actualizar el régimen de voluntariado en el plazo de 3 meses art. 4 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-04-25pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-08vigorInkrafttreten (fecha_vigencia (indice oficial del BOE))
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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