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BOE-A-2026-9026 ·24. April 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Arbeitnehmer des Spanischen UNICEF-Komitees: Verlängerung des Tarifvertrags bis zum 31. Dezember 2028 ab dem 25. April 2026

Der Tarifvertrag des Spanischen UNICEF-Komitees wurde veröffentlicht. Er tritt am 25. April 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Die wirtschaftlichen Auswirkungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Der Vertrag basiert auf den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie auf dem Königlichen Erlass 713/2010.

In 2 Punkten

  1. Geltungszeitraum vom 25. April 2026 bis zum 31. Dezember 2028 (texto)
  2. Wirtschaftliche Auswirkungen ab dem 1. Januar 2025 (texto)

Wie es Betroffene betrifft

Die Arbeitnehmer des Spanischen UNICEF-Komitees unterliegen ab dem 25. April 2026 den Bedingungen des neuen Tarifvertrags. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028. Die wirtschaftlichen Auswirkungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Für alle übrigen Arbeitnehmer ergeben sich keine Änderungen der Arbeitsbedingungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-24pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-25vigorInkrafttreten (efectos desde el 25 de abril de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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