Die Resolution vom 14. April 2026 legt das Mindestkapital für Sportaktiengesellschaften im professionellen Basketballwettbewerb auf 2.777.334,98 € fest. Dieser Betrag basiert auf 25 % der durchschnittlichen Ausgaben der Vereine. Dieser Wert ersetzt die bisherige Berechnungsmethode und wird gemäß Artikel 3.2.a) des Königlichen Dekrets 1251/1999 in der durch das Königliche Dekret 1412/2001 geänderten Fassung (Art. 3.2.a) festgelegt.
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Basketballvereine, die am professionellen Wettbewerb teilnehmen, müssen ihr Stammkapital an diesen neuen Schwellenwert anpassen, was Kapitalerhöhungen oder finanzielle Restrukturierungen erforderlich machen kann. Sportverbände und zuständige Behörden müssen die Einhaltung prüfen. Berater für Sportunternehmen müssen ihre Finanzanalysen und Kapitalpläne aktualisieren.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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