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BOE-A-2026-8859 ·22. April 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Milchwirtschaft: Drei Monate Frist zur Anwendung der Lohn- und Gehaltstabellen für 2025 und 2026

Die Resolution vom 10. April 2026 veröffentlicht die endgültigen Lohn- und Gehaltstabellen für 2025 sowie die vorläufigen Tabellen für 2026, die von der Paritätischen Kommission des landesweiten Kollektivvertrags für die Milchindustrie und deren Erzeugnisse verabschiedet wurden. Diese Tabellen finden gemäß Art. 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010 auf die Unternehmen des Sektors Anwendung. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung im BOE.

In 2 Punkten

  1. Anwendung der endgültigen Lohn- und Gehaltstabellen für 2025 und der vorläufigen Tabellen für 2026 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Dreimonatige Frist für die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector lácteo y sus derivados
  • Con independencia del tamaño

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector lácteo y sus derivados

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen des Milchsektors und der damit verbundenen Industrie müssen ihre Löhne gemäß den neuen Lohn- und Gehaltstabellen für 2025 und 2026 ab dem 10. April 2026 anpassen (Art. 90.2 und 3). Die Änderung wirkt sich unmittelbar auf die Entgelte der Arbeitnehmer in diesen Unternehmen aus. Es ergeben sich keine Änderungen im Beschäftigungsregime oder bei sonstigen Arbeitsrechten. Die Umsetzungsfrist beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung des Dokuments.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Aplicar las tablas salariales definitivas de 2025 y provisionales de 2026 art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-04-22pubVeröffentlichung im BOE
2026-07-22vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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