Die Verordnung TED/352/2026 legt die Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Nationalen Programms zur Mineralexploration 2026–2030 fest. Sie basiert auf Art. 17 des Gesetzes 38/2003 sowie auf den Verordnungen (EU) 2024/1252 und (EU) 651/2014. Bergbauunternehmen müssen ihre Anträge auf Beihilfe innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung einreichen.
Gilt für dieses Profil
art. 17 Ley 38/2003
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
art. 17 Ley 38/2003
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art. 17 Ley 38/2003
Bergbauunternehmen müssen ihre Anträge innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten stellen. Die Frist erstreckt sich nicht auf andere Wirtschaftszweige. Die öffentlichen Verwaltungen müssen das Bewertungsverfahren gemäß den genannten europäischen Verordnungen organisieren. Der Bergbausektor erhält Zugang zu neuen Fördermitteln, muss jedoch die in der Verordnung festgelegten Verfahren einhalten.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Presentar solicitud de ayuda dentro de 6 meses desde la entrada en vigor | art. 17 Ley 38/2003 | 6 meses desde entrada en vigor |
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