Die Resolution vom 15. April 2026 veröffentlicht eine Übertragungsvereinbarung, die der Sozialversicherung die Entgegennahme und Erfassung von Anträgen auf Aufenthaltstitel überträgt, die durch das Königliche Dekret 316/2026 geregelt sind. Diese Änderung ermöglicht die Bearbeitung der Anträge über die Plattform der Sozialversicherung, anstatt ausschließlich von der Staatssekretärin für Migration abhängig zu sein. Die Frist für die Einreichung der Anträge beträgt 15 Kalendertage ab der Veröffentlichung der Vereinbarung (Art. 2).
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art. 2
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Ausländer und ihre gesetzlichen Vertreter müssen ihre Aufenthaltstitelanträge innerhalb von 15 Kalendertagen über die Plattform der Sozialversicherung einreichen. Die Migrationsbehörden reduzieren ihren Verwaltungsaufwand durch die Delegation von Prozessen an die Sozialversicherung. Berater und Dienstleister müssen ihre Verfahren aktualisieren, um den neuen Einreichungsweg einzubeziehen und die Einreichungsfrist zu prüfen. Antragsteller mit geringer Mobilität oder in Gebieten fernab von Migrationsbehörden erhalten einen besseren Zugang.
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